01/03/2025
Die Nachhaltigkeitsberichtserstattung in Einklang mit der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG („Transparenzrichtlinie“), 2006/43/EG („Abschlussprüfungsrichtlinie“) und 2013/34/EU („Bilanzrichtlinie“) hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen („CSRD“) verpflichtet die in den Anwendungsbereich der CSRD bzw. der nationalen Umsetzungsgesetze fallenden Unternehmen zur Veröffentlichung von vergleichbaren nichtfinanziellen Nachhaltigkeitsinformationen.